Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Dem Datenschutzbeauftragten (DSB) obliegt die Überwachung der Einhaltung der DSG-VO. Somit ist dieser für den permanenten Schutz personenbezogener Daten und deren Überprüfung zuständig


Für wen gilt die DSG-VO?

Die DSG-VO gilt für jedes Unternehmen – egal, wie viele Mitarbeiter es hat und auch unabhängig davon, ob es Daten digital oder analog speichert.


Welche Unternehmen benötigen einen Datenschutzbeauftragten?

Wer mit personenbezogenen Daten zu tun hat und Daten für Prozesse und Abläufe speichert und analysiert, der benötigt einen Datenschutzbeauftragten. Die Regel, dass ein Datenschutzbeauftragter ab einer Größe von zehn Mitarbeitern benötigt wird, trägt nicht allein.


Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, einen Datenschutzbeauftragten zu bekommen?

Ein Unternehmen, das einen Datenschutzbeauftragten benötigt, hat zwei Möglichkeiten: Einer der Mitarbeiter kann sich zum Datenschutzbeauftragten benennen lassen und absolviert dazu entsprechende Fortbildungen. Alternativ kann das Unternehmen mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten.


Welche Vorteile haben Sie mit mir als externen Datenschutzbeauftragten?

Als externer Datenschutzbeauftragter bin ich für Sie und Ihre Mitarbeiter kompetenter Ansprechpartner in allen Datenschutz-Themen. Mit meiner Erfahrung in allen Themenbereichen der DSG-VO und meinem Fachwissen als TÜV-zertifizierter Datenschutz-Experte kümmere ich mich um den Schutz sämtlicher Daten, die mit Ihrem Unternehmen in Verbindung stehen. Dabei bin ich sowohl Ansprechpartner für Sie und Ihre Mitarbeiter, als auch Kontaktperson für die Aufsichtsbehörde in Bayern. Für Ihren Betrieb erstelle ich erforderliche Jahresberichte und aktualisiere betriebliche Prozesse gemäß neuesten rechtlichen Anforderungen.

Sparen Sie Zeit und Kosten:

·       Sie vermeiden Kosten für Fortbildungen von internen Mitarbeitern zu Datenschutzbeauftragten

·       Sie verhindern dadurch auch mit Fortbildungen in Verbindung stehende Fehlzeiten im Betrieb

·       Sie schonen Mitarbeiter vor zusätzlichen Aufgaben, die als Datenschutzbeauftragter anfallen

·       Sie profitieren von meiner Erfahrung als TÜV-zertifizierter Datenschutz-Experte


Wie ist die Zusammenarbeit zwischen mir als externem Datenschutzbeauftragten und dem Unternehmen geregelt?

Für die Zusammenarbeit werden Regelungen über Leistungen und den Umgang mit Daten in einem Vertrag festgehalten. Zudem sichere ich Ihnen schriftlich meine Verschwiegenheit und Neutralität in Bezug auf den Umgang mit Daten und Datenschutz zu.


Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit?

Nutzen Sie mein Angebot einer kostenlosen Erstberatung und vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit mir vor Ort in Ihrem Betrieb.

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